Wolfgang Tima - Rechtsanwalt, Leipzig, Feuerbachstrasse 1 A

Wolfgang Tima, Rechtsanwalt


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Spezialgebiete

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| Familien- und Erbrecht (national/international)
| Allgemeines Zivilrecht
| Bau- und Immobilienrecht
| Architekten- und Ingenieurrecht
| Wirtschaftsrecht
| Internationales Privatrecht (IPR)
| Franchiserecht
| Strafrecht


Familien- und Erbrecht (national/international)

Scheidung, Unterhalt, Scheidungsfolgesachen, Unterhaltsrecht (insbesondere Kindes- und Ehegattenunterhalt), Umgangsrecht, Sorgerecht, Konflikt- und Trennungsberatung, Partner- und Eheverträge, eheliches Vermögensrecht, Versorgungsausgleich, Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft, Güterrecht, Zugewinnausgleich, erbrechtliche Fragen

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Allgemeines Zivilrecht

Vertragsgestaltung, Schadenersatz, Garantie- und Gewährleistungsansprüche sind klassische Aspekte des Zivilrechts. Bei diesen und allen anderen Punkten finden Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Wolfgang Tima rechtlichen Beistand.

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Bau- und Immobilienrecht

Vor Beginn eines Baus sollten einige grundsätzliche Dinge geklärt werden, zum Beispiel die Ausgestaltung von Bau- und Werkverträgen. Wer hier leichtfertig handelt, riskiert Probleme, die später ernsthafte Folgen nach sich ziehen können.
Während der Bauzeit sowie danach gibt es - wie die Praxis zeigt - nicht selten Gründe für rechtliche
Auseinandersetzungen. Auftraggeber monieren häufig Mängel in der Bauausführung. Auftragnehmer hingegen beklagen sich oft über die schleppende Bezahlung ihrer Leistung. Auch die Vergabepraxis bei öffentlichen Bauvorhaben sorgt gelegentlich für Verstimmung.
Zögern Sie nicht, bei entsprechenden Fragen und Problemen anwaltlichen Rat einzuholen.

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Architekten- und Ingenieurrecht (VOB/HOAI)

Vor allem Aspekte der Haftung und des Honorars spielen hierbei häufig im Baugeschehen eine Rolle. Als kompetenter Ansprechpartner hilft Rechtsanwalt Tima in diesen Fragen weiter.

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Wirtschaftsrecht

Rechtsanwalt Wolfgang Tima steht ihnen unter anderem bei folgenden Aspekten zur Seite: Vertragsausgestaltung, Wettbewerbsfragen, Gesellschaftsformen, Handelsrecht, Wirtschaftsstrafrecht

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Internationales Privatrecht (IPR)

In Angelegenheiten, bei denen eine Rechtspartei aus einem anderen Land kommt, entscheidet das Internationale Privatrecht darüber, welches nationale Recht zur Anwendung kommt.

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Franchiserecht

Ob bei Tankstellen, Immobilien-Unternehmen oder in der Gastronomie: Franchising ist ein verbreitetes Geschäftsprinzip. Wenn Sie sich mit der Idee tragen, Franchisenehmer zu werden oder selbst eine Geschäftsidee als Frachisegeber vermarkten wollen, steht ihnen Rechtsanwalt Tima als qualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.

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Strafrecht

Nicht jeder Bußgeldbescheid scheint gerechtfertigt und nicht jede Ordnungswidrigkeit begründet. Rechtsanwalt Wolfgang Tima hilft Ihnen, sich im Zweifelsfall dagegen zu wehren. Darüber hinaus übernimmt er auch die Verteidigung in Strafsachen.

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1. Ehefrau
Name:
Vorname:
Strasse (gegenwärtige Wohnung):
PLZ:
Ort:
Staatsangehörigkeit:
Nettoeinkommen der Frau:

2. Ehemann
Name:
Vorname:
Strasse (gegenwärtige Wohnung):
PLZ:
Ort:
Staatsangehörigkeit:
Nettoeinkommen des Mannes:

3. Letzte gemeinsame Anschrift

Strasse (gegenwärtige Wohnung):
PLZ:
Ort:

4. Daten der Heirat

Standesamt in...:
Datum:
Nummer im Heiratsregister:

5. Angaben zur Scheidung

Den Scheidungsantrag stellt: Der Ehemann Die Ehefrau
Wir leben seit dem... getrennt
(mind. 10 Monate)
Hat einer der Ehegatten die Wohnung verlassen und ist ausgezogen:

ja und zwar der Mann
ja und zwar die Frau
nein

5.1. Angaben über im Haushalt lebenden Kinder unter 21 Jahre


5.2. Das Kind lebt...

beim Ehemann bei der Ehefrau

5.3. Das Sorgerecht für das Kind / die Kinder

behalten wir
soll auf die Ehefrau übertragen werden
soll auf den Ehemann übertragen werden

5.4. Ist eine Vereinbarung über Kindesunterhalt getroffen wurden

Nein Ja, mit folgendem Inhalt:

6. Ist ein Ehevertrag oder eine notarielle Scheidungsfolgevereinbarung getroffen wurden

Ja Nein

7. Ist eine Vereinbarung über Ehegattenunterhalt getroffen wurden

Nein Ja, mit folgendem Inhalt:

8. Wer soll künftig die Ehewohnung behalten.

Ehefrau
Ehemann
keine Klärung nötig


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