Rechtsanwalt Wolfgang Tima ist seit 1985 freiberuflich als Rechtsanwalt tätig und spezialisiert auf praktische Aspekte des Zivilrechts. Seit Anfang der 90er Jahre beschäftigt er sich mit Fragen des öffentlichen und privaten Baurechts. Zu seinen weiteren Schwerpunkten gehören in diesem Zusammenhang Honorarfragen von Architekten und Ingenieuren, sowie Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Immobilienrecht.
Als Fachanwalt für Familienrecht zählen für Wolfgang Tima Fragen des gesamten Familien- und Erbrechts, Vermögensauseinandersetzungen zwischen Eheleuten sowie Erbengemeinschaften und Gesellschaften zu den wesentlichen Schwerpunkten seiner Beratungstätigkeit.
Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Tima auf Rechtsfragen aus dem Bereich des Franchising spezialisiert und übernimmt auch die Betreuung und Vertretung in Strafsachen.
Rechtsanwalt Wolfgang Tima beendete seine Ausbildung an der Freien Universität Berlin im Jahre 1983. Wissenschaftlich publiziert hat er u. a. zu Fragen des Wettbewerbsrechts zwischen Presse und elektronischen Medien.